Große Anzahl von Zuhörern aus dem Bereich um Adlholz verfolgte die Sitzung des Marktgemeinderates

Hahnbach: Grund dafür war wohl der Tagesordnungspunkt: Vorstellung der Planung der Abwasseranlage Adlholztal durch das Ingenieurbüro Renner + Hartmann Consult GmbH, Amberg. Aus fördertechnischen Gründen soll das Projekt in zwei Bauabschnitten abgewickelt werden.

Für den Abschnitt der Gemeindeteile Adlholz, Mülles, Ober- und Unterschalkenbach liegt der Zuwendungsbescheid des Wasserwirtschaftsamtes Weiden vor. Ausgehend von Gesamtkosten in Höhe von 2.425.623,- Euro verbleiben nach Abzug der Zuweisung durch den Freistaat Bayern beim Markt Hahnbach etwa 1.663.508,- Euro aus Eigenmitteln und Anschlussbeiträgen zu finanzieren.

Für den Abschnitt der Gemeindeteile Frohnhof und Ölhof wurden Gesamtkosten von 733.000,- Euro eingeplant. Die Höhe des Zuschusses ist hierfür noch nicht festgelegt.

Die jetzige Planung erfolgte auf Grundlage einer im Jahre 2000 vorgestellten Studie. Demnach wird das Schmutzwasser der einzelnen Ortschaften mittels Freispiegelkanal gesammelt und dann entweder per Freispiegelkanal oder Druckleitung zum nächsten Gemeindeteil befördert und schließlich in die Kanalisation in Süß eingeleitet.

Die Regen-/Oberflächenwasserableitung soll durch die in den Dörfern bereits vorhandenen Kanäle erfolgen. Das Büro stellte weiterhin fest, dass eine Mitverlegung von Leerohren für andere Zwecke (z.B. Breitband) problemlos möglich ist.

Einstimmig wurde die Durchführung der Maßnahme auf Grundlage der vorgestellten Planung, unter Voraussetzung der Sicherstellung der Finanzierung beschlossen.

Bürgermeister Hans Kummert teilte den Zuhörern mit, das Einzelheiten wie Finanzierung und zeitlicher Ablauf der Maßnahme in Ortsversammlungen erläutert werden.

In einem Verfahren zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes wegen der Ausweisung von Konzentrationszonen von Sondergebieten für Windkraftanlagen wird von der Stadt Hirschau der Markt Hahnbach als Angrenzer beteiligt. Im Bereich der Gemeindegrenze zu Hahnbach sind dies 34,0 ha westlich von Urspring und 10,3 ha westlich von Krondorf.

Einhellig sind alle im Marktgemeinderat vertretenen Fraktionen der Meinung, dass die bisherigen Standpunkte zur Windkraftnutzung nicht geändert werden sollen. So wurde mit 17:0 Stimmen beschlossen, dass ein Mindestabstand von 1.000 m von Wohnhäusern auf dem Gebiet des Marktes Hahnbach zum nächstgelegenen Rand der Konzentrationszonen einzuhalten ist. Dabei ist es aus Hahnbacher Sicht unrelevant, ob es sich dabei um Einzelanwesen, Weiler der Ortschaften handelt.

Die Jahresrechnung 2012 des Marktes Hahnbach mit einem Überschuss von 262.972 Euro sowie die Jahresrechnung der Bürgerspitalstiftung Hahnbach mit einem Überschuss von 7.926 Euro wurden ohne Gegenstimme zur Kenntnis genommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Der Finanzplan 2012 – 2016 und der Stellenplan 2013 für die Bürgerspitalstiftung Hahnbach wurden ebenfalls einstimmig genehmigt.

Im Hinblick auf kommende Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen beantragte die SPD-Fraktion die Wahlwerbung verbindlich zu regeln. Es wird vorgeschlagen, für jede Gruppierung auf den öffentlichen Anschlagtafeln eine Fläche zu reservieren. Im Gegenzug soll auf das Plakatieren mit Plakattafeln an Straßenrändern und dergleichen verzichtet werden.

Hierzu wurde auf eine Neuregelung der Werbung auf öffentlichen Straßen anlässlich von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in einer Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern verwiesen. Eine Beschränkung der Plakatierungen auf die 3 Plakatstellwände in Hahnbach selbst und je einer kleineren in Süß und in Ursulapoppenricht sei wegen der Größe der Wahlplakate (DIN A1) und Vielzahl der Parteien nicht praktikabel.

Außerdem könnten die Stellwände in der Zeit der Wahlwerbung von den örtlichen Vereinen und Gruppierungen zur Bekanntgabe von Veranstaltungen nicht genutzt werden. In einer regen Diskussion mit Umweltaspekten, Verunstaltung des Ortsbildes, des Aufwands bei der Errichtung zusätzlicher Plakatwände wurde vom Antragsteller erläutert, dass es hier nicht um eine Verminderung der Wahlwerbung gehe, sondern um geordnete Zustände.

Ein Ergänzungsantrag von Christof Braunisch (SPD) im Sinne des Antrags der SPD-Fraktion mit dem Inhalt, dass durch die Verwaltung ein praktikabler Lösungsvorschlag erarbeitet werden soll, wurde mit 13:4 Stimmen abgelehnt.

Ebenfalls mit 13:4 Stimmen wurde der Antrag auf geordnete Wahlwerbung abgelehnt. Eine Genehmigung zur Wahlwerbung wird wie bisher, unter Berücksichtigung der verkehrsrechtlichen Auflagen weiterhin erteilt.

Der in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hahnbach gewählte Kommandant Michael Iberer und sein Stellvertreter Günter Berger wurden ohne Gegenstimme bestätigt.   

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